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Im September 2018 wurde das Augsburg Stadttheater neben München und Nürnberg zum Staatstheater erhoben. Die Umwandlung bedeutet die künstlerische Aufwertung für das Theater und den Kulturstandort Augsburg.
Der Freistaat übernimmt nicht nur die Hälfte der Betriebskosten, er finanziert auch 50 Prozent der Interimskosten, die während der Theatersanierung von der Stadt aufzubringen sind. Gebäude und Grundstücke bleiben im Eigentum der Stadt.
In der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom 18. April 2018 findet sich die folgende Aussage: „Wir (werden) ein drittes bayerisches Staatstheater in der Metropole Augsburg einrichten.“
Seit dem 1. September 2018 ist Augsburg nun offiziell Staatstheater. Die Entscheidung der Staatsregierung bedeutet eine weitere Aufwertung Augsburgs als Metropolregion. Stadt und Staat teilen sich damit nunmehr Verantwortung und Kosten.
In Anlehnung an das erfolgreiche Nürnberger Modell wurde auch das Stadttheater Augsburg in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Augsburg überführt. Dieser Stiftung liegt eine Satzung zugrunde, die den Zweck, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Stiftung definiert. Zweck der Stiftung ist es danach, die darstellende Kunst zu fördern und den Kulturstandort Augsburg als Metropole zu stärken.
Den Vorstand der Stiftung bilden der Staatsintendant André Bücker und der geschäftsführende Direktor Florian Stiehler. Sie sind für die Erarbeitung der künstlerischen Konzeption, die Erstellung des Spielplanes sowie für die Planung, Organisation und Durchführung des Spielbetriebes zuständig. Zudem obliegen ihnen unter anderem die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln und die Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresrechnung.
Die Tätigkeit des Stiftungsvorstands wird vom Stiftungsrat überwacht. Dieser entscheidet in allen Angelegenheiten von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung. Er ist zum Bespiel zuständig für Änderungen der Stiftungssatzung, die Bestellung oder Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands oder die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans und der Jahresrechnung.
Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Augsburg bestellt und abberufen werden. Die Amtszeit der bestellten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.
Stiftungsratsmitglieder sind derzeit der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume, die Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg Eva Weber, der Bürgermeister der Stadt Augsburg Bernd Kränzle, der Ministerialrat aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen Dr. Tobias Haumer, der Finanzreferent der Stadt Augsburg Roland Barth sowie der Referent für Kultur, Welterbe und Sport der Stadt Augsburg Jürgen K. Enninger.
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Als dritte Stadt in Bayern erhält Augsburg ein Staatstheater. Auf Augenhöhe mit München und Nürnberg sieht dabei Ministerpräsident Dr. Markus Söder die „Metropole“ Augsburg in seiner Regierungserklärung vom 18. April 2018, in der er die gute Nachricht verkündete. „Insgesamt eine große Aussage für Augsburg. Sie wird die Stadt in ihrer Entwicklung, ihrem Selbstverständnis und ihrem authentischen Profil weiterbringen.“, so der damalige Oberbürgermeister Kurt Gribl. Doch was macht zukünftig das „Staatstheater-mäßige“ aus? Und was bedeutet das konkret für unsere Stadt und die Region?
Das Theater Augsburg ist im Regierungsbezirk Schwaben das einzige Haus, das vier Sparten mit Oper, Ballett, Schauspiel und Konzert anbietet. Mit der Verstaatlichung wird ganz generell die künstlerische Arbeit aller Sparten anerkannt und gewürdigt. Gleichzeitig ist die Umwandlung aber auch als Auftrag für das Interim zu verstehen, an der künstlerischen Qualität nicht nachzulassen, auf das Ziel Staatstheater im sanierten Haus, hinzuarbeiten und den Anspruch auch künftig einzulösen.
Programmatisch wird sich am Profil des Mehrspartentheaters nichts ändern. Ein Vorteil ist allerdings jetzt schon, dass ein Staatstheater generell intensiver wahrgenommen wird als ein städtisches Haus.
Darüber hinaus wird man mit dem klangvollen Namen eines Staatstheaters auch bekanntere Künstler oder Regisseure für Produktionen gewinnen können.
Besonderes Augenmerk wird weiterhin auf die speziellen Augsburger Belange gelegt. Wichtig sind die kulturpolitischen Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses zur Öffnung des Theaters, der Kulturentwicklungsprozess und die Verflechtung mit den Festivalformaten der Stadt. Da bei den städtischen Festivals, z.B. dem Brechtfestival, das Theater Augsburg ein wichtiger Kooperationspartner ist, bleiben diese fixen Kooperationen auch im neuen Staatstheater erhalten. Auch im Bereich der Vermittlung und bei Kooperationen mit der Freien Szene wird sich nichts ändern. Augsburger Themen werden weiterhin fest im Programm verankert sein.
Nach der Sanierung hat Schwaben ein Kulturzentrum mit ganz neuen Nutzungsmöglichkeiten: Die Schauspielbühne als Multifunktionssaal oder das Orchesterprobengebäude ermöglichen künstlerische Highlights und innovative Formate. Das wird Augsburg und die Region in dieser Kategorie unter den deutschen Großstädten ganz nach vorne bringen. Ebenso werden einige künstlerische Veränderungen auch erst dann sichtbar, wenn das Theater wieder ins Große Haus und damit in eine vollwertige Spielstätte ziehen kann. So werden die Augsburger Philharmoniker, aktuell ein sogenanntes B-Orchester mit rund 70 Mitgliedern, langfristig möglicherweise zu einem A-Orchester.
Neben den harten Standortfaktoren wie Infrastruktur und Bildung, gilt das Theater als sogenannter weicher Standortfaktor, der jede Stadt attraktiver und lebenswerter macht. Ein aufgewertetes kulturelles Angebot ist nicht nur Anziehungspunkt für Touristen, sondern wirkt sich auch auf die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger aus. Das Theater Augsburg ist demnach auch ein bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor für Unternehmensansiedlungen. Er zieht gut ausgebildete Arbeitskräfte an, von denen das Theater u.a. genutzt wird.
Dies konnte bereits die Prognos-Studie im Jahre 2016 herausarbeiten. Damit leistet das neue Staatstheater einen großen Beitrag zur Lebensqualität und spielt eine nachhaltige Rolle sowohl in der Stadtentwicklung als auch im Städtewettbewerb. Dies alles trägt maßgeblich zur Identität und Entwicklung einer Region bei.
Herr Schmidt-Tancredi, was macht die Transformation von einem Theater in ein Staatstheater so herausfordernd?
Am 18. April 2018 verkündete der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung, dass das Theater Augsburg künftig ein Staatstheater sein wird. Einen Monat später stand fest, dass die Überführung des Theaters Augsburg bereits zum Beginn der Spielzeit 2018/2019 vollzogen sein soll.
Hierfür war eine Überführung des Theater Augsburgs, das bislang als städtischer Eigenbetrieb fungierte, in eine Stiftung Staatstheater Augsburg erforderlich. Dies stellte nicht nur einen Rechtsformwechsel dar, sondern eine rechtliche Verselbständigung. Damit einher ging, dieses neue Rechtssubjekt mit Leben auszufüllen und sicherzustellen, dass dieses eigenständig handlungsfähig ist.
Somit mussten innerhalb von nicht einmal vier Monaten während des laufenden Spielbetriebs umfangreiche und vielschichtige Abstimmungen zwischen den verschiedenen städtischen Akteuren wie Kulturreferat, Theater, Personalrat, Personalamt, Kämmerei usw. erfolgen und dabei die unterschiedlichsten Belange berücksichtigt werden.
Außerdem mussten innerhalb dieses extrem sportlichen Zeitplans die umfangreichen Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern zum Abschluss gebracht werden. So war in diesem Zeitraum nicht nur das Errichtungsgesetz zur Stiftung Staatstheater Augsburg zu erstellen und abzustimmen, sondern neben vielen weiteren Regelungswerken auch die Stiftungssatzung und der Personalüberleitungsvertrag.
Selbstverständlich waren während des gesamten Prozesses auch immer die politischen Gremien einzubinden: Elementarer Grundsatz war dabei stets die regelmäßige und transparente Weitergabe von Informationen. Dies hat auch dazu beigetragen, dass sämtliche erforderlichen Gremienbeschlüsse einstimmig erfolgten.
Und heute können wir stolz sagen: Augsburg kann seit 1.9.2018 mit einem Staatstheater punkten.
Was bedeutet die Umwandlung für die Beschäftigten des Theaters?
Vereinfacht ausgedrückt, hat sich für die Mitarbeiter nur der Name des Arbeitgebers geändert: Ihr Arbeitgeber ist nun nicht mehr die Stadt Augsburg, sondern die Stiftung Staatstheater Augsburg. Sie haben entsprechend dem Personalüberleitungsvertrag keinerlei finanzielle Einbußen. Die Überführung der bislang städtischen Mitarbeiter auf die Stiftung erfolgte statuswahrend und zudem dauerhaft und dynamisch. Damit ändert sich weder etwas an der Höhe des Gehalts, an dem jeweiligen Tarifvertrag, an der Teilhabe künftiger Tarifsteigerungen noch an der Altersversorgung. Auch die bislang eingebrachten Überstunden können beim neuen Arbeitgeber ebenso geltend gemacht werden wie beispielsweise noch vorhandene Urlaubsansprüche. Die Mitarbeiter des Staatstheaters können auch weiterhin die Sozialleistungen der Stadt Augsburg in Anspruch nehmen und werden bei internen Stellenausschreibungen der Stadt Augsburg auch als interne Bewerber behandelt.
Es war uns extrem wichtig, für die Mitarbeiter des Theaters eine reibungslose Fortführung der Arbeitsverhältnisse ohne irgendwie gearteten Nachteile sicherzustellen. Jeder einzelne Mitarbeiter wurde selbstverständlich detailliert zu den Rechtsfolgen des Betriebsübergangs informiert.
Welcher Einfluss bleibt der Stadt auf das Staatstheater und wie wirkt sich das auf den städtischen Haushalt aus?
Das Theater Augsburg unterlag als Eigenbetrieb bislang der Aufsicht und Kontrolle der Stadt Augsburg. Diese Aufgaben übernimmt nunmehr der Stiftungsrat. Er besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern, paritätisch besetzt von der Stadt Augsburg und dem Freistaat Bayern. Aus dieser Zusammensetzung ist ersichtlich, dass sich der Freistaat und die Stadt Augsburg die Verantwortung für das Staatstheater Augsburg teilen. Die Stadt Augsburg gibt also den Kurs für das Theater künftig nicht mehr allein vor. Mit der Kostenbeteiligung des Freistaats Bayern erhöht sich natürlich auch dessen Einfluss. Allerdings ist allein durch die Tatsache, dass sämtliche Entscheidungen des Gremiums einstimmig erfolgen müssen, sichergestellt, dass keine Entscheidungen gegen den Willen der Stadt Augsburg getroffen werden können.
Das Defizit des Staatstheaters Augsburg wird vom Freistaat Bayern und der Stadt Augsburg hälftig finanziert. Die Tatsache, dass sich der Freistaat Bayern nun mit 50 % dauerhaft am Defizit beteiligt, stellt für das Theater und die Beschäftigten eine große Sicherheit dar.
Für die Stadt Augsburg bedeutet die Erhöhung des staatlichen Finanzierungsanteils zum 1.9.2018 eine Entlastung bereits im Wirtschaftsjahr 2018/2019. Nachdem der Etat des Staatstheaters zur Erreichung der angestrebten Qualitätssteigerung perspektivisch in den kommenden Jahren erhöht werden soll, wird sich allerdings auch die Entlastung der Stadt Augsburg reduzieren.
Nachdem die für den städtischen Haushalt zuständige Finanzbürgermeisterin Mitglied des Stiftungsrats ist, kann diese bei den Finanzplanungen für das Theater entsprechend mitwirken. Damit ist ein Abgleich des Etats mit dem städtischen Haushalt sichergestellt und eine Überforderung der Stadt in finanzieller Hinsicht ausgeschlossen.
„Die Umwandlung zum Staatstheater ist ein starkes Bekenntnis zum Kulturstandort Augsburg. Es sollten allerdings bisherige Vernetzungs- strukturen in der Kulturlandschaft und bisherig auch schon wunderbar funktionierende Öffnungen gegenüber der Freien Szene und anderen Institutionen unbedingt beibehalten und weiter ausgebaut werden. Zwei der wichtigsten Fragen, die sich für mich stellen: Was kann und sollte ein Staatstheater als Ort und Spielstätte bieten, um auch Jugendliche und junge Erwachsene zukünftig zu begeistern? Und wie schaffen wir es, dass dieser Ort auch ein spannender Ort für Kids aus sozial schwächeren Haushalten wird?“
Anna Mießl
Referentin für Jugendkultur beim Stadtjugendring Augsburg und stell. Vors. des Kulturbeirat Augsburg
Nicht nur das Publikum sieht dem neuen Staatstheater gespannt entgegen. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedenen künstlerischen Sparten und aus der Verwaltung bedeutet die Umstrukturierung eine Veränderung. Vor allem für diejenigen, die in der Verwaltung tätig und somit bei der Stadt Augsburg angestellt waren, stellt sich die Frage danach, was mit den bestehenden Arbeitsverträgen passiert.
Zumindest vom arbeitsrechtlichen Standpunkt aus betrachtet sollte die Umgestaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher am Theater beschäftigt waren, nicht allzu gravierend sein. Die bestehenden Arbeits- und auch Ausbildungsverhältnisse gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge so wie sie sind auf die neue Stiftung über.
Das bedeutet konkret, dass die Stiftung den aktuellen Status der Angestellten und der Auszubildenden wahren muss und damit auch die Gehälter gleichbleiben. Haben Angestellte noch nicht genommenen Urlaub oder Überstunden gesammelt, bleiben ihnen diese erhalten.
Etwas anders verhält es sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Auszubildenden, die von jetzt an neu eingestellt werden. Ihr Arbeitgeber in nun ebenfalls die Stiftung und für sie gelten dann die jeweiligen Bestimmungen des Freistaates Bayern. Es soll speziell für Angestellte des Theaters eine neue Tarifregelung in Kraft treten, die an den Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst (TVL) angelehnt ist.
In Hinblick auf das Abschließen von Dienstverträgen und auf tarifliche Angelegenheiten hat in Zukunft der Stiftungsrat
Einfluss. So bedürfen zum Beispiel Änderungen von Dienstverträgen der Zustimmung des Stiftungsrates. Ebenso verhält es sich, wenn Verhandlungen über die Änderung von Tarifverträgen oder tariflichen Vereinbarungen geführt werden. Auch bei der Frage zur Gewährung außer- und übertariflicher Leistungen hat der Stiftungsrat Mitspracherecht.
Ein Staatstheater weckt Erwartungen, die erfüllt werden müssen und es sind einige Aufgaben und Anforderungen, die mit diesem neuen Titel verbunden sind. Um diesen gerecht zu werden, soll es vor allem im künstlerischen Bereich Stellenerweiterungen geben. Sehr wahrscheinlich werden das Orchester, das Ballett und der Opernchor vergrößert. Auch in den anderen künstlerischen Bereichen sind Stellenerweiterungen möglich.
So schön es ist, dass sich das Augsburger Theater nun Staatstheater nennen kann: Für die Stadt Augsburg und das Theater selbst bedeutete die Umwandlung einiges an Kraft und Aufwand. Vor allem die kurzfristige Entscheidung verlangte allen Beteiligten von Stadt und Freistaat höchste Aufmerksamkeit für dieses Projekt ab. Neue Verantwortlichkeiten zwischen Freistaat und Stadt mussten geklärt und die Stiftung gegründet werden. Damit verbunden mussten das Eckpunktepapier, der Gesetzentwurf und die Stiftungssatzung formuliert und mehrfach gegenseitig von Juristinnen und Juristen geprüft und weiterentwickelt werden. In intensiver Arbeit seitens der Verwaltung und der kaufmännischen Geschäftsführung des Theaters und mehreren Sitzungen von Kulturausschuss und Stadtrat entstand so die Gestalt des neuen Staatstheaters, die für Stadt, Land und Theater selbst die beste Lösung darstellt.
„Sie wird die Stadt in ihrer Entwicklung, ihrem Selbstverständnis und ihrem authentischen Profil weiterbringen.“, so der damalige Oberbürgermeister Kurt Gribl. Als Staatstheater ist die Wahrscheinlichkeit größer, bekanntere Künstler oder Regisseure für Produktionen zu gewinnen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Betriebskosten des Theaters nicht mehr allein von der Stadt getragen werden müssen, sondern künftig zwischen Freistaat und Stadt aufgeteilt werden.
Mit Umwandlung in ein Staatstheater bleibt die alte Personalbesetzung wie zuvor auch. Intendant bleibt also weiterhin André Bücker. Geschäftsführender Direktor ist Florian Stiehler.
Der Theaterbetrieb bekommt eine neue Organisation. Es wird wird eine Stiftung errichtet, die das bisher von der Stadt Augsburg getragene Theater Augsburg übernimmt.
Die Gründung einer Stiftung ist eine gängige Vorgehensweise des Freistaates bei der Umwandlung eines Theaters in ein Staatstheater. Die Stiftung wird geführt aus einem Vorstand, der aus dem Intendanten André Bücker und dem geschäftsführenden Direktor Florian Stiehler besteht. Außerdem gibt es einen Stiftungsrat, der sich jeweils zur Hälfte aus Mitgliedern vom Freistaat Bayern sowie der Stadt Augsburg zusammensetzt.
Ein Kuratorium wird die Stiftung in künstlerischen und wirtschaftlichen Fragen beraten. Auch das Kuratorium wird in seiner Besetzung gleichermaßen den Freistaat wie auch die Stadt Augsburg repräsentieren.
Nein, die Kartenpreise verändern sich nicht und bleiben auch beim Staatstheater gleich.
Die Stadt Augsburg bleibt weiterhin Eigentümerin.
Auch da ändert sich für die Besucher und Besucherinnen nichts. Das Staatstheater Augsburg wird auch weiterhin im Sommer die Freilichtbühne bespielen. Denn dieses Grundstück verbleibt wie bisher bei der Stadt Augsburg.