FAQs - Häufig gestellte Fragen

Im Juni 2016 musste das Staatstheater Augsburg – damals noch Theater Augsburger – aufgrund erheblicher Mängel im Brandschutz geschlossen werden. Das denkmalgeschützte Gebäude des Theaters war zu diesem Zeitpunkt schon länger marode – eine lose Fassade, Schimmel an den Wänden und zugige Fenster gehörten zu den schwerwiegendsten Mängeln. Die letzten Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten waren zu diesem Zeitpunkt schon über 60 Jahre her. Deswegen hat der Stadtrat Augsburg in den Jahren 2015 / 2016 mit drei Grundsatzbeschlüssen die überfällige Sanierung des Staatstheaters beschlossen.

Das Große Haus wird umfassend saniert, technisch in allen Bereichen ertüchtigt und für die Zukunft fit gemacht. Der Denkmalschutz wird natürlich berücksichtigt.

Es entsteht der Neubau „Kleines Haus“ mit:

  • einer neuen multifunktionalen Spielstätte neben dem Großen Haus an der Volkhartstraße.
  • einer öffentlichen Bar und Gastronomie, die unabhängig vom Theaterbetrieb geöffnet ist
  • in der gläsernen Verbindung zwischen Kleinem Haus und Großem Haus entstehen Co-working Flächen und Präsentationsflächen für die Digitalsparte des Staatstheaters
  • neuem Technikkeller für das Große Haus (Sprinkler, Lüftung etc.)

 

Es entsteht ein neues Betriebsgebäude mit:

  • Werkstätten und Lagerflächen
  • Proberäumen für Orchester und Chor
  • Ballettsäle
  • Büros für die Theaterverwaltung
  • Räumen und Probebühnen für die Theaterpädagogik und Kulturvermittlung
  • Öffentlicher Theaterkantine
  • Theaterkasse
  • einer dritten Spielstätte „Metropol“ (ehemaliger Hoffmannkeller)
  • Attraktive Außenflächen mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger und einem Kultur-Spielplatz für die Jüngsten

 

Auch inhaltlich entsteht ein „neues Staatstheater“:

  • Vernetzt mit der Umgebung und anderen Kultureinrichtungen und der Freien Theater- und Kulturszene Augsburgs
  • Theater Campus Utopia: Orchesterakademie für Nachwuchsmusiker, Opernstudio für Nachwuchssängerinnen und -sänger (in Kooperation mit dem Leopold-Mozart-College), Kulturvermittlung für junge Menschen und partizipative Programme für Alle.
  • Ein neuer Ort für Augsburg: zum Verweilen, zum Genießen, Ausgehen, Lernen, Kultur erleben
  • ein offener Ort der Kunst, der Partizipation und der Begegnung im Herzen der Stadt!

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Sanierung des Staatstheaters und der Neubau inklusive Betriebsgebäude wurden allesamt vom Stadtrat in einem demokratischen Entscheidungsprozess beschlossen.

Die Stadt Augsburg ist der Auftraggeber für die Sanierung des Staatstheaters. Die baufachliche Projektleitung und Koordination liegt beim Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Augsburg. Das Staatstheater als Nutzer wird durch das Referat für Kultur, Welterbe und Sport der Stadt Augsburg vertreten.

Zudem fördert der Freistaat Bayern das Projekt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) mit einer Quote von 75 Prozent. Das entspricht rund 50 Prozent der realen Gesamtkosten. Damit unterstützt der Freistaat Baumaßnahmen an professionellen kommunalen Theatern und Konzertsälen und trägt damit insbesondere auch der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kulturbereich Rechnung.

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen am Großen Haus sowie den beiden Neubauten des Betriebsgebäudes und des Kleinen Hauses belaufen sich auf ca. 417 Millionen Euro. Die Zahl musste im Juni 2024 aufgrund der gestiegenen Baukosten der vorherigen Jahre angehoben werden. Im Vergleich zu der vorherigen Kostenprognose stellt diese einen Mittelmehrbedarf von rund 77 Millionen Euro dar.

Hintergründe der Kostensteigerung sind die nicht vorhersehbaren und exorbitant gestiegenen Baupreise, welche unter anderem auf die bekannten Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Lieferkettenprobleme sowie den Mangel an Fachkräften und zugleich einer großen Nachfrage an Bauprodukten und Bauleistungen zurückzuführen sind.

Die Finanzierung der Staatstheatersanierung basiert auf dem Einsatz von Eigenmitteln des städtischen Haushalts sowie Kreditaufnahmen.

Zudem fördert der Freistaat Bayern das Projekt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) mit einer Quote von 75 Prozent. Das entspricht rund 50 Prozent der realen Gesamtkosten. Damit unterstützt der Freistaat Baumaßnahmen an professionellen kommunalen Theatern und Konzertsälen und trägt damit insbesondere auch der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kulturbereich Rechnung.

Die 2024 festgestellten Mehrkosten können teilweise durch Eigenmittel gedeckt werden, die zur Vermeidung von Defiziten gebildet wurden. Für die weitere Finanzierung werden 25 Millionen Euro an Krediten aufgenommen. Zudem hat der Freistaat Bayern das Projekt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs stets unterstützt und damit rund die Hälfte der Kosten übernommen. Damit stellt die Stadt Augsburg den herausfordernden Mehrkosten einen angemessenen Finanzierungsplan entgegen, der den Fortgang des Bauvorhabens bis zur Fertigstellung sicherstellt.

Weder bei der Sanierung des Großen Hauses noch bei dem Neubau des Kleinen Hauses und der Betriebsgebäude handelt es sich um Luxusbauten. Vielmehr beinhalten die Planungen für die Gebäude nur dringend für den Theaterbetrieb notwendige Maßnahmen. Angesichts der Kostensteigerungen wurden bereits in vielen Bereichen Maßnahmen ergriffen, um die Kosten zu reduzieren. Alle baulichen, räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten der Kostenminderungen wurden bereits ausgeschöpft, sodass nur die zügige Umsetzung des Bauvorhabens als das effektivste Mittel gegenüber weiteren Kostensteigerungen angenommen werden muss.

Ein Baustopp oder Vergabestopp würde sich zusätzlich negativ auf den weiteren Zeitplan, die Fertigstellung der Bauteile 1 und 2 sowie die Kostenprognose auswirken und damit nicht zur Zielerreichung beitragen. Eine Verzögerung der Sanierung führt nicht zu Kosteneinsparungen, sondern vielmehr zu weiteren Kostensteigerungen. Nur die zügige und ungestörte Umsetzung der bereits baurechtlich genehmigten beziehungswiese schon im Bau befindlichen Planung ist als das nachweislich effektivste Mittel gegenüber weiteren Kostensteigerungen anzunehmen.

Als Beispiel: Laut dem Kosten -und Termincontroller Höcker EDR würde eine Baustreckung (Bau Kleines Haus 5 Jahre nach Fertigstellung vom BT 2), 18 Mio.€ an Mehrkosten verursachen. Gründe hierfür: aufwendige Schutzmaßnahmen für den offenen Keller West, Umplanungen, Wiederholungsleistungen, Indexierung, Ausfallgebühren an die Fachplaner…

Nach derzeitigem Stand der Planungen wird das Große Haus Ende 2029 baulich fertig gestellt.

Die Neubauten für das Betriebsgebäude und das Kleine Haus (auf dem Technikkeller an der Volkhartstraße) sollen 2030 baulich fertiggestellt werden.

Im Anschluss daran erfolgt  die Übergabe an das Staatstheater, die die Gebäude dann für die Nutzung als Theater einrichtet und den Zeitpunkt für die Inbetriebnahme bestimmt.

Die Sanierung des Staatstheaters ist ein Projekt enormen Ausmaßes, das gut geplant und baulich professionell umgesetzt werden muss. Dabei werden Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden und entlang archäologischer Fundstätten durchgeführt, was besondere Sorgfalt erfordert.

Die jüngste Anpassung der Zeitpläne war eine unvermeidbare Konsequenz der unerwarteten Steigerung des Baukostenindexes. Die entsprechenden Zeitpläne zur Fertigstellung der Baumaßnahmen wurden fortgeschrieben mit dem Ziel, durch die Entzerrung der Maßnahmen mehr Verfahrenssicherheit zu erreichen.